Unsere Leistungen
Kostenträger
Für die Inanspruchnahme unseres Pflegedienstes im Rahmen der Behandlungspflege ist eine Verordnung des Kinderarztes oder einer Klinik für Häusliche Kinderkrankenpflege notwendig.
Ist eine Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) vorhanden, so zahlt die Pflegekasse Leistungen der Grundpflege. Zusätzlich kann als Unterstützung jährlich Ersatzpflege (auch Verhinderungspflege genannt) beantragt werden.
Eine Finanzierung über das Sozial- oder das Jugendamt ist in Einzelfällen und bei Bedürftigkeit möglich.
T 030 555 700 80
F 030 555 700 810
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Fredericks Intensivpflege GmbH
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