Liegt eine Einstufung in ein Pflegegrad vor, so sind Sie verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen
Pflegeberatungseinsatz durchführen zu lassen. Die Pflegeberatung findet in der Häuslichkeit statt und dient der Unterstützung von Eltern bei der Versorgung ihrer Kinder und damit der
Sicherstellung der pflegerischen Versorgung.
Neben der praktischen pflegefachlichen Unterstützung geht es auch um den benötigten Hilfsmittelbedarf, die Möglichkeiten von Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und
zusätzlichen Betreuungsleistungen, sowie Hilfestellungen bei einer Wohnraumanpassung.
Die Pflegefachkraft stellt zudem fest, ob der aktuelle Pflegegrad ausreichend ist oder eine Höhereinstufung beantragt werde sollte, ferner wird der Bedarf an
weiteren Pflegeschulungen (nach § 45 Abs. 1 SGB XI) für Eltern oder Angehörige ermittelt. Die regelmäßige Pflegeberatung ist die Voraussetzung für den Bezug des Pflegegeldes.